Verlängerung der Jagdscheine zum neuen Jagdjahr
wie bereits in den vergangenen Jahren möchten wir Sie freundlich dran erinnern, Anträge zur Verlängerung von Jagdscheinen rechtzeitig – am besten direkt nach Erhalt des Versicherungsnachweises – zu stellen.
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde, ob der Antrag vorab online bzw. per E-Mail gestellt werden kann und wann die Verlängerung in der Behörde (nach der Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit) eingetragen werden kann.
Unsere Gruppenversicherungspartner Gothaer und HDI haben auf Nachfrage von LJV-Geschäftsführer Alexander Michel mitgeteilt, ab der zweiten Kalenderwoche 2023 mit dem Versand der Versicherungsnachweise zu beginnen.
Bedenken Sie bitte auch, dass bezüglich der evtl. noch weiterhin geltenden Coronabeschränkungen Terminvereinbarungen bei den Unteren Jagdbehörden nötig sein könnten. Auf der Homepage Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt finden Sie Informationen zu möglicherweise eingeschränkten Besuchs- oder Öffnungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LJV Hessen
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 / 9361-0
Fax.: 06032 / 4255
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