Verfahren bei Rotwildabschuss

Alle Rotwildabschüsse sind der UJB-Fulda unverzüglich (innerhalb von 2 Tagen nach der Erlegung oder des Fundes) mit dem Postkartenvordruck “Abschussmeldung” mitzuteilen.

​Das geschätzte Alter und, im Falle eines Hirsches, das Geweihgewicht, sind von einer der nachstehend genannten Personen auf der Meldung einzutragen und durch das Namenszeichen des Gutachters zu bestätigen.

​Dies ist für die Daten, welche in die Rückrechnung einfließen, besonders wichtig.

​Fallwild ist in gleicher Weise zu melden.

Kontaktdaten Gutachter:

Dr. Rudolf Leinweber

Vorsitzender der Rotwild-Hegegemeinschaft

Tel: 0661 – 250 880 oder 0176 – 10 25 08 80

Konrad Ruppel

Stellvertretender Sachkundiger für Rotwild

Tel.: 0661-31 315

Dr. Helmut Aszmutat

Stellvertretender Vorsitzender der Rotwild-Hegegemeinschaft

Tel.: 06652 – 96 32 11

David Nöllenheidt

Forstamtsleiter und Sachkundiger für Rotwild

Tel.:0661 – 97 82 11

Helmut Odenwald

Kreisjagdberater

Tel. 06648-2455 (priv.), 06648-6831 (dienstl.)

Mobil: 0170-1622993

Jürgen Manns

Kreisjagdberater

Tel.: 06652 – 29 39

​Oder die Revierleiter der jeweiligen Forstämter.

Außerhalb der Jagdzeit zur Strecke gekommenes Rotwild (erkrankt, verunfallt, verletzt) ist von den Jagdausübungsberechtigten innerhalb von 24 Stunden an die UJB Fulda zu melden.

​Rotwild darf im Bundesland Hessen, nach gegenwärtiger Rechtslage, in folgenden Zeiten bejagt werden:

  • ​Rotwildkälber vom 01. August bis 31.Dezember
  • Schmalspießer und Schmaltiere vom 01.Mai bis 31.Mai und vom 01.August bis 31.Dezember
  • Hirsche und Alttiere vom 01.August bis 31.Dezember

Außerhalb des Waldes wird, zur Vermeidung von Wildschäden, die Jagdzeit für

  • Schmaltiere und Schmalspießer auf die Zeit vom 01.Juli bis 31.Juli

und

  • für alles Rotwild für die Zeit vom 01.Januar bis 31.Januar erweitert.

Im Wald endet die Jagdzeit auf Rotwild am 31.Dezember !

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