Alle Rotwildabschüsse sind der UJB-Fulda unverzüglich (innerhalb von 2 Tagen nach der Erlegung oder des Fundes) mit dem Postkartenvordruck “Abschussmeldung” mitzuteilen.
Das geschätzte Alter und, im Falle eines Hirsches, das Geweihgewicht, sind von einer der nachstehend genannten Personen auf der Meldung einzutragen und durch das Namenszeichen des Gutachters zu bestätigen.
Dies ist für die Daten, welche in die Rückrechnung einfließen, besonders wichtig.
Fallwild ist in gleicher Weise zu melden.
Kontaktdaten Gutachter:
Dr. Rudolf Leinweber
Vorsitzender der Rotwild-Hegegemeinschaft
Tel: 0661 – 250 880 oder 0176 – 10 25 08 80
Konrad Ruppel
Stellvertretender Sachkundiger für Rotwild
Tel.: 0661-31 315
Dr. Helmut Aszmutat
Stellvertretender Vorsitzender der Rotwild-Hegegemeinschaft
Tel.: 06652 – 96 32 11
David Nöllenheidt
Forstamtsleiter und Sachkundiger für Rotwild
Tel.:0661 – 97 82 11
Helmut Odenwald
Kreisjagdberater
Tel. 06648-2455 (priv.), 06648-6831 (dienstl.)
Mobil: 0170-1622993
Jürgen Manns
Kreisjagdberater
Tel.: 06652 – 29 39
Oder die Revierleiter der jeweiligen Forstämter.
Außerhalb der Jagdzeit zur Strecke gekommenes Rotwild (erkrankt, verunfallt, verletzt) ist von den Jagdausübungsberechtigten innerhalb von 24 Stunden an die UJB Fulda zu melden.
Rotwild darf im Bundesland Hessen, nach gegenwärtiger Rechtslage, in folgenden Zeiten bejagt werden:
- Rotwildkälber vom 01. August bis 31.Dezember
- Schmalspießer und Schmaltiere vom 01.Mai bis 31.Mai und vom 01.August bis 31.Dezember
- Hirsche und Alttiere vom 01.August bis 31.Dezember
Außerhalb des Waldes wird, zur Vermeidung von Wildschäden, die Jagdzeit für
- Schmaltiere und Schmalspießer auf die Zeit vom 01.Juli bis 31.Juli
und
- für alles Rotwild für die Zeit vom 01.Januar bis 31.Januar erweitert.
Im Wald endet die Jagdzeit auf Rotwild am 31.Dezember !