EILT: Sozialwahl (SVLFG) – Revierinhaber bitte dringend bis 15.11.2022 unterschreiben!

Für die Zulassung der Jägerliste zur Sozialwahl brauchen wir KURZFRISTIG und DRINGEND noch weitere Unterschriften. Bitte schicken Sie die Unterlagen so schnell wie möglich – spätestens bis am Dienstag, 15.11.2022, per Post an:

Deutscher Jagdverband e.V.
Friedrich von Massow
Chausseestr. 37
10115 Berlin

Unterschreiben dürfen:
Revierinhaber, die (im Revier oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb) keine Angestellten haben. In der Regel also Pächter/Mitpächter – Begehungsscheininhaber dürfen leider nicht unterschreiben!
Deren Ehepartner.
Weitere Informationen:
im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt (siehe Bericht in der Ausgabe Oktober 2022 des Hessenjägers). Damit sich DJV und BJV an der Sozialwahl beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten (d.h. in erste Linie die Revierinhaber) gesammelt werden. Auf diese Aktion hatten wir bereits im Hessenjäger Oktober 2022 und in unserem Newsletter vom 13.10.2022 hingewiesen. Die Einsendung der Unterlagen per E-Mail ist nicht möglich.

Über den nachfolgenden Link erhalten Sie die Unterlagen zur Sammlung der Unterstützerunterschriften für die anstehende Sozialwahl. Im einzelnen sind hier beigefügt:
Die Liste „Jäger“ (Anlage 1)
Formular für die Sammlung von Unterstützerunterschriften (Anlage 2)
Hinweise zu den Unterstützerunterschriften (Anlage 3)
Erklärung zur Wahlberechtigung (Anlage 4)
Bitte beachten Sie dazu folgendes:
Unterschreiben dürfen nur Personen, die selbst wahlberechtigt sind (näheres ergibt sich aus den Hinweisen, Anlage 3)
Per Post benötigen wir die folgenden Dokumente zurück (näheres ergibt sich ebenfalls aus den Hinweisen, Anlage 3)
Unterstützerliste (bitte beachten Sie, dass das doppelseitige Dokument tatsächlich auch doppelseitig – Vorder- und Rückseite – ausgedruckt werden muss!)
Erklärung zur Wahlberechtigung von allen Unterstützern
Weitere Unterlagen um die Wahlberechtigung nachzuweisen

Bitte verteilen Sie diese Unterlagen an die Hegegemeinschaftsleiter sowie die Jagdausübungsberechtigten. In den Hinweisen findet sich u.a. der Hinweis dass die Liste den Hegeringleitern vorliegt. Sie können die Liste bei Anfragen aber auch direkt versenden.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an den DJV-Justitiar Friedrich von Massow wenden (Telefon: 030 2091394-18, E-Mail: f.v.massow@jagdverband.de).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Download: Unterlagen zur Sozialwahl (Download)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LJV Hessen

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher

Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 / 9361-0
Fax.: 06032 / 4255
E-Mail: presse@ljv-hessen.de