Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) wird nach einem intensiven Evaluierungsprozess in wenigen Minuten eine Pressemitteilung zur neuen Schalenwildrichtlinie veröffentlichen.

Der Evaluierung war ein intensiver Austausch zwischen dem Landesjagdverband Hessen, Hessischem Waldbesitzerverband und HessenForst vorausgegangen. Die Sondierungsgespräche waren Grundlage für die neue Richtlinie, welche bereits für das kommende Jagdjahr 2025/2026 ihre Gültigkeit hat.

Viele Kernforderungen des Landesjagdverbandes Hessen fanden Berücksichtigung. So ist zum Beispiel ein geschlechterübergreifender Austausch beim Rehwild, innerhalb des Abschussplanes, nicht mehr möglich und auch der Einfluß des Wolfes soll eine angemessene Berücksichtigung bei der Abschussplanung finden. Weiterhin gehören beim Rot- und Damwild die Schmalspießer wieder zur Hirschklasse III. Ganz neu aufgenommen ist das Kapitel 2.1.3 Wanderkorridore, um die Konnektivität und Genfluss zwischen den einzelnen Rotwildgebieten wieder zu ermöglichen. Somit gilt außerhalb der Rotwildgebiete ein Abschussverbot für adulte Hirsche ab zwei Jahren (Schmalspießer).

Sehr erfreulich ist, dass die Hegegemeinschaften, wie vom LJV gefordert, durch die neue Richtlinie wieder gestärkt werden. Außerdem ist dadurch weiter belegt, dass Artenschutz und Jagd Hand in Hand gehen. Insbesondere durch die Regelung für Wanderkorridore wird der von Wissenschaftlern geforderte genetische Austausch zwischen den Rotwildgebieten gefördert“,

hebt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des LJV Hessen, hervor.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher