Information zum Vorbereitungslehrgang BP 2025
Informationen für den Vorbereitungslehrgang
zur Brauchbarkeit von Jagdhunden
gem. Brauchbarkeitsprüfungsordnung BPO Hessen
der Jäger- und Gebrauchshundevereinigung Rhön-Vogelsberg e. V.
Sehr geehrte Hundeführer/-innen,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Vorbereitungslehrgang für die Prüfung der jagdlichen Brauchbarkeit Ihres Jagdhundes gem. § 28 HJagdG.
Beginn: Samstag, den 29. März 2025
Weitere Infos nach Abgabe schriftlicher Anmeldung
per E-Mail: jagdhundeausbildungc.schmidt@gmail.com
Dazu möchten wir Ihnen hier vorab einige Informationen an die Hand geben:
Vorbereitung in folgenden Fächern:
– Allgemeiner Grundgehorsam (Leinenführigkeit, Standruhe und Schussfestigkeit) Die Teilnahme hieran ist Pflicht.
– Nachsuche auf Schalenwild, Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) o. Wasser
Voraussetzung:
Gültiger Jagdschein, Impfung des Jagdhundes (Tollwut)
Welche Hunde sind in Hessen zur Brauchbarkeit zugelassen?
Siehe hierzu I Ziffer 3. der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO-Hessen).
Insoweit sind das:
- Jagdhunde, die in einem Zuchtbuch eines dem JGHV als Mitglied angehörenden Zuchtverein eingetragen sind und eine Ahnentafel besitzen.
- Jagdhunde, deren Rasse im JGHV vertreten ist oder die eine Prüfungszulassung des JGHV haben und die eine von der FCI anerkannte Ahnentafel besitzen.
- Hunde ohne Papiere können nur zugelassen werden, wenn sie dem Phänotyp einer vom JGHV vertretenen Rasse entsprechen und eine von dem betroffenen Zuchtverein ausgestellte Registrierbescheinigung besitzen oder die als direkte Nachkommen (F1 – Generation) aus einer Verpaarung stammen, deren Elterntiere beide Jagdgebrauchshunde gemäß erstem Punkt sind.
Hunde, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können an unserem Lehrgang nur nach vorheriger Rücksprache teilnehmen, an der Prüfung selbst jedoch nicht.
Weitere Voraussetzungen:
Jagdhunde, die auf der Prüfung „Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild“ geführt werden sollen, benötigen in Hessen zudem zwingend den sogenannten Lautnachweis (Ziffer 3. BPO-Hessen).
Es besteht die Möglichkeit den Lautnachweis mit 2 JGHV-Richtern in einem Schwarzwildgatter (Formblatt „Bescheinigung über den Lautnachweis des LJV Hessen“) abzulegen.
Dieser Lautnachweis gilt ausschließlich für die Brauchbarkeitsprüfung, nicht jedoch für andere Prüfungen!
Dies ist nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten. Kosten Schwarzwildgatter, Aufwandsentschädigung der JGHV – Richter sind separat zu entrichten.
Hinweise für den Lehrgang:
Aus organisatorischen Gründen möchten wir die Interessenten für unseren Vorbereitungslehrgang zudem um folgendes bitten:
Melden Sie unter: Jagdhundeausbildungc.schmidt@gmail.com sich aufgrund der regelmäßig großen Nachfrage bitte rechtzeitig vor Beginn zu unserem Vorbereitungslehrgang an.
Vereinsmitglieder haben in jedem Fall Vorrang.
Schicken Sie uns folgende Unterlagen in Kopie zu:
- Ahnentafel Ihres Hundes
- Hundehalterhaftpflicht (ggf. in Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung enthalten).
Sie erleichtern uns damit die Planung des Vorbereitungslehrgangs.
Waidmannsheil
Cornelia Schmidt
Stellvertretende Hundeobfrau
Jäger- u. Gebrauchshundevereinigung Rhön-Vogelsberg e. V.