Fördermöglichkeiten für das Jagdvereinswesen – Antragsfristen jeweils zum 1. Mai und 1. Oktober

Unabhängig von der vom LJV geforderten Überarbeitung und Entbürokratisierung der Förderrichtlinie, möchten wir Sie über bestehende Fördermöglichkeiten für das Jagdvereinswesen informieren:

Über das Regierungspräsidium Kassel (RPKS) können neben den bekannten Förderungen z. B. für die Ertüchtigung von Schießständen, auch Förderungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung (aus der Jagdabgabe) beantragt werden.

Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Förderanträgen die Antragsfristen jeweils zum 1. Mai und 1. Oktober eines jeden Jahres.

Es wurden bereits positive Förderbescheide z. B. für folgende Seminare erteilt:

  • Anschuss- und Nachsuche
  • Notfall im Jagdrevier (Erste Hilfe)
  • Erfolgreiche Krähenbejagung
Denken Sie bitte daran, Ihren Förderantrag frühzeitig beim RPKS einzureichen. Wichtig: Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Auf der Internetseite: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd/jagdabgabe-foerderrichtlinie finden Sie weitere Informationen zur Förderung aus der Jagdabgabe. Das Online-Antragsformular ist unter folgendem Link zu finden: https://antrag.hessen.de/Fort-Weiterbildung.

Wir würden uns freuen, wenn Sie durch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten auch kostenintensive Seminare (z. B. für Referenten- und Raumkosten, Anreise, Übernachtung, etc.) für Ihre Mitglieder und weitere Interessenten umsetzen können.

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter
Pressesprecher