Bejagung von Wölfen per Eilbeschluss ausgesetzt!

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

nachstehende Informationen der Jagdbehörde zum Thema Wolfsbejagung

Von: Jagd (Mail) <Jagd@landkreis-fulda.de>
Gesendet: Mittwoch, 8. Juli 2026 13:33
Cc: Trabert Larissa <Larissa.Trabert@landkreis-fulda.de>; Paschen-Hartmann Matthias <Matthias.Paschen-Hartmann@landkreis-fulda.de>; ‚Robert Behr‘ <robehr@iesy.net>; ‚Markus Hillenbrand KJB‘ <markus.hillenbrand@jv-diana.de>; ‚Florian.wilshusen@forst.hessen.de‘ <Florian.wilshusen@forst.hessen.de>; ‚Sebastian.Keidel@forst.hessen.de‘ <Sebastian.Keidel@forst.hessen.de>; ‚peterlohfink60@gmail.com‘ <peterlohfink60@gmail.com>
Betreff: WG: Bejagung von Wölfen per Eilbeschluss ausgesetzt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezugnahme auf unsere E-Mail vom 03.07.2026 zur Veröffentlichung des neuen Wolfsmanagementplans der obersten Jagdbehörde für das Bundesland Hessen teilen wir Ihnen mit, dass gegen die Allgemeinverfügung zum Bestandsmanagement des Wolfes in Hessen vom 30.06.2026 Klage eingereicht wurde. Das Verwaltungsgericht Kassel hat daraufhin die Entscheidung getroffen, dass die Entnahme von zwei juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst unterbleiben muss. Das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde hat aus diesem Grund die Allgemeinverfügung bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt.

Untenstehende Email der oberen Jagdbehörde übersenden wir Ihnen zur Kenntnisnahme und mit der Bitte, die Jagdausübungsberechtigten Ihrer Hegegemeinschaften zu informieren.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wehner

Landkreis Fulda

DER KREISAUSSCHUSS

Jagd- und Fischereibehörde

Telefon: (0661) 6006 – 1377

Telefax: (0661) 6006 – 1390

E-Mail: jagd@landkreis-fulda.de

www.landkreis-fulda.de

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.

Von: Anja.Blankenburg@rpks.hessen.de <Anja.Blankenburg@rpks.hessen.de>
Gesendet: Freitag, 3. Juli 2026 18:04
An: FB60.00@Hochtaunuskreis.deordnungsrecht@kreis-bergstrasse.dejagdwaffen@kreisgg.deordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.dejagd-fischerei@mkk.dewaffenwesen@mtk.orgjagdwesen@rheingau-taunus.deSicherheitswesen@darmstadt.dewjf@stadt-frankfurt.deWaffenrecht@Offenbach.dewajafi@wiesbaden.deWaffen-Jagd@wetteraukreis.dejagd@ladadi.deFachbereichJagdundFischerei@odenwaldkreis.dejagdwesen@hanau.dewjf@lkgi.dejagdrecht@lahn-dill-kreis.de30.17@Limburg-Weilburg.dejagdbehoerde@marburg-biedenkopf.dejagdbehoerde@vogelsbergkreis.dewaffenbehoerde@schwalm-eder-kreis.deordnung-aufsicht@kassel.dejagdbehoerde@lkwafkb.deJagdrecht@werra-meissner-kreis.dekatharina-gerland@landkreiskassel.desaskia-nemeth@landkreiskassel.deClaudia-syring@landkreiskassel.dejagdrecht@hef-rof.de; Jagd (Mail) <Jagd@landkreis-fulda.de>; info@nationalpark.hessen.de
Cc: Martin.Moenter@rpks.hessen.deJoachim.Schramm@rpks.hessen.de
Betreff: Bejagung von Wölfen per Eilbeschluss ausgesetzt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer Entscheidung vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Kassel im Rahmen eines Hängebeschlusses entschieden, dass die Entnahme von 2 juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst unterbleiben muss (https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd).

Die Allgemeinverfügung „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ ist damit einstweilen außer Kraft gesetzt.

Dies bedeutet, dass Bejagung von Wölfen aktuell untersagt ist.

Ein anerkannter Naturschutzverband hat vor dem Verwaltungsgericht Kassel Klage und Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 eingereicht.

Mit einer Entscheidung vom heutigen Tage hat das VG Kassel im Rahmen eines Hängebeschlusses entschieden, dass die Entnahme von 2 juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst unterbleiben muss. Das Regierungspräsidium Kassel entspricht dieser Entscheidung und hat die Allgemeinverfügung bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt.

Ein Hängebeschluss ist eine Zwischenentscheidung im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens. Damit ist noch keine abschließende Aussage über die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung verbunden. Eine abschließende rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten des Eilantrags durch die Kammer ist durch den Hängebeschluss ausdrücklich nicht verbunden.

Über eine etwaige Wiederaufnahme der Bejagung wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.

Bitte informieren Sie die Jägerschaft in Ihrem Zuständigkeitsbereich zeitnah über die aktuelle Situation.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Anja Blankenburg

Dezernatsleiterin des Dezernats 26
Forsten, Jagd

Zu sehen ist die Hessenmarke in Blau: ein Löwe mit horizontalen Streifen im Wappen, ergänzt durch den Schriftzug „Hessen".

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Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Tel.: +49 (561) 106 4135
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Web: www.rp-kassel.hessen.de
E-Mail: Anja.Blankenburg@rpks.hessen.de

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