Neues digitales Meldesystem für Wildschweinfunde – wichtige Hinweise
| Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger, |
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Sie erhalten nachfolgend eine Pressemeldung des HMLU vom 12. Oktober 2026 zur Information und mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder Ihres Jagdvereins bzw. Ihrer Hegegemeinschaft. Wichtig: Sogenannte Indikatortiere – also tot aufgefundenes Schwarzwild, auch nach Verkehrsunfällen, sowie seuchenverdächtige Stücke – sollen auch aus ASP-freien Gebieten gemeldet werden. Bitte melden Sie jedoch keine gesund erlegten Stücke aus ASP-freien Gebieten über dieses System. Eine Meldung gesund erlegter Stücke aus ASP-freien Gebieten soll nur dann erfolgen, wenn es sich um eine Probe im Rahmen des vorgesehenen Monitorings handelt. Hierbei werden über die Landkreise und kreisfreien Städte je 80 Monitoringproben pro Jahr durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die offizielle Pressemeldung des HMLU: |
| ASP: Hessen schafft landesweite einheitliche digitale Meldemöglichkeit für Wildschweinfunde |
| Im Kampf gegen die ASP führt das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einen neuen digitalen Meldeweg ein
Wer in Hessen ein totes Wildschwein findet, kann dies künftig digital melden. Dafür führt das Hessische Landwirtschaftsministerium eine landesweit einheitliche digitale Meldemöglichkeit ein. Der neue Meldeweg ist ein weiterer Baustein zur Bekämpfung und Vorsorge der ASP in Hessen. Warum die Meldung wichtig istSeit Juni 2024 kommt die ASP auch in Hessen vor. Tot aufgefundene Wildschweine können ein Hinweis darauf sein, dass die Krankheit in einem Gebiet vorkommt. In den ausgewiesenen ASP-Sperrzonen besteht aufgrund veterinärbehördlicher Anordnung eine Verpflichtung zur Meldung von verendet aufgefundenen Wildschweinen. Aber auch in bisher nicht von ASP-betroffenen Gebieten in Hessen sollten verendet aufgefundene Wildschweine an die Veterinärbehörden gemeldet werden, damit ein eventueller Eintrag der Tierseuche schnell erkannt werden kann. Die Meldung ist die Voraussetzung dafür, dass solche Tiere schnell gefunden und untersucht werden können. So funktioniert die digitale MeldungFür die digitale Meldung ist keine Anmeldung erforderlich. Ein Link führt direkt zum Online-Formular, in dem Angaben zum Tier und zum Fundort gemacht werden können. Der Fundort kann dabei über die GPS-Standortfunktion des Smartphones direkt erfasst werden. Alternativ kann der Fundort auch in einer Karte erfasst werden. Die Meldung wird anschließend direkt an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt weitergeleitet. Die digitale Meldemöglichkeit soll dazu beitragen, tote Wildschweine schneller zu erfassen, die Überwachung der ASP zu unterstützen, einen möglichen Seucheneintrag schnell zu identifizieren und die weitere Bearbeitung durch die zuständigen Behörden zu erleichtern. Der Link ist beispielsweise über die Internetseite des Landwirtschaftsministeriums erreichbar: https://wtms.linqi.app/s/hessen-wildschweinmeldung-asp HintergrundDie ASP ist eine Tierseuche, die Haus- und Wildschweine befällt. Für Menschen und andere Tierarten ist sie ungefährlich. Bei infizierten Schweinen verläuft die Krankheit jedoch in den meisten Fällen tödlich. Ein Ausbruch zieht zudem weitreichende tierseuchenrechtliche Maßnahmen und erhebliche Einschränkungen, insbesondere für schweinehaltende Betriebe in den betroffenen Gebieten, nach sich. Eine wirksame Impfung gibt es bisher nicht. Die Erkrankung kann direkt über bluthaltiges Gewebe von infizierten Schweinen oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe sowie Futter durch den Menschen übertragen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: – Ende der Pressemitteilung – Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU), Pressemeldung vom 12.10.2026 |
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| Herzliche Grüße und Waidmannsheil |
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| Markus Stifter Pressesprecher |


