Vereinseigene Drohnen zur Kitzrettung
Durch die Förderprogramme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war es der JGV Rhön-Vogelsberg möglich, mehrere Drohnen anzuschaffen. Insgesamt drei Drohnen mit Wärmebildkamera und entsprechenden Zusatzakkus stehen den Vereinsmitgliedern nun zur Verfügung. Da die Förderung durch das Bundesministerium zur Rettung von Jungwild, insbesondere von Rehkitzen, zweckgebunden ist und eine andere Verwendung dem Förderzweck zuwiderläuft, ergeben sich folgende Nutzungsbedingungen für die Drohnen.
Jedes Vereinsmitglied kann sich nach Vorlage der Flugberechtigung eine Drohne für maximal zwei Tage ausleihen.
- Die Drohnen sind am Bundesministerium für Flugsicherung angemeldet und sind durch den Verein gegen fahrlässiges Verhalten versichert (Selbstkostenbeitrag von 250 € bei Schäden).
- Die Drohnen werden nur in der Zeit vom 1. Mai bis Juni ausgegeben.
- Die Nutzung ist nur auf die Kitzrettung / Jungwildrettung festgelegt. Andere Nutzungsmöglichkeiten (Wildbeobachtung, Wildlokalisation, Treiberfunktion, Nachsuche) sind untersagt!
- Es kann jeweils nur eine Drohne ausgeliehen werden.
- Für das Ausleihen einer Drohne wird für Vereinsmitglieder eine Nutzungsgebühr von 25 € erhoben.
- Werden die Drohnen vorsätzlich oder grobfahrlässig beschädigt, kommt der Ausleiher für die Schäden auf.
Ausleihadressen: sind bekannt
Holger Jost (01 72 / 6 80 54 26; 16:00–18:00 Uhr)
Walter Heß (01 51 / 72 75 21 00
Mark Hüfner (01 71 / 7 86 84 35)