Über die jagdbaren „Neuzugänge“ Waschbär und Marderhund liegen den Jagdausübungsberechtigten schon vielfältige Informationen vor. Sie sind bereits mehr oder weniger regelmäßig anzutreffen und Teil unserer Wildbahn geworden. Anders sieht es mit den Arten Wildkatze, Luchs, Wolf, Biber und Fischotter aus. Diese fünf Tierarten unterliegen primär dem Naturschutzrecht, die Jagdausübung ist auf diese Arten nicht gestattet. Dennoch werden wir Jäger diese Arten auch in unseren osthessischen Revieren antreffen, früher oder später, gewollt oder ungewollt. Sei es lebend bei der Jagd, während eines Ansitzes oder bei einer Drückjagd oder bereits tot als Verkehrsopfer. Totfunde dieser Arten müssen in der Natur verbleiben, eine Aneignung muss unterbleiben. Biber und Wolf unterliegen ausschließlich dem Naturschutzrecht. Anders sieht es da bei Luchs, Wildkatze und Fischotter aus, denn diese unterliegt parallel auch dem Jagdrecht. Dadurch dürfte sich ein Jagdausübungsberechtigter diese drei Arten zwar theoretisch aneignen, was man aber im Sinne des Artenschutzes und der Nachahmung besser unterlassen sollte.
In der freien Natur und während der Jagdausübung ist die Ansprache dieser fünf Tierarten nicht immer eindeutig. Oft geht es bei der Jagd sehr schnell und auch die Lichtverhältnisse sind nicht immer günstig. Manchmal gelingt es aber auch, dass diese Arten vielleicht ganz vertraut beim Ansitz beobachtet werden können. Sollte das einmal der Fall sein, dann genießen sie als Jäger bitte derartige Anblicke, denn sie sind sicher sehr selten.
Insbesondere in der Dämmerung oder auch nachts kann es bekanntermaßen passieren, dass sie ein Tier nicht immer eindeutig ansprechen können. Das betrifft einerseits jagdbare Tierarten wie Schwarzwild, Rotwild, Rehwild etc., andererseits aber auch die oben genannten fünf Tierarten, die dem Naturschutzrecht unterliegen. Ich habe in diesem Zusammenhang nämlich schon Aussagen eines Jägers vernommen, der mir sagte:
„Im ersten Moment habe ich bei meinem Nachtansitz gedacht, da kommt eine Wutz angelaufen. Erst im letzten Moment, kurz vor Schussabgabe, habe ich bemerkt, dass es sich bei dieser „Wutz“ um einen starken Biber gehandelt hat“. Und tatsächlich: Insbesondere in der Dämmerung und nachts kann man nicht immer eindeutig ansprechen. Da bleibt natürlich der Finger gerade – selbstverständlich! Ein versehentlicher Schuss auf Wolf, Luchs, Wildkatze, Biber und Fischotter kann ggf. nicht nur teuer werden (Bußgeld) und den Jagdschein kosten, sondern so ein Vergehen kann sogar auch als Straftat verfolgt werden, von den spöttischen Kommentaren anderer Jäger einmal abgesehen. All das kann man sich ersparen, wenn man aufmerksam anspricht und den Finger gerade lassen kann. Bedenken Sie dabei immer: Der Wald hat tausend Augen und Ohren – auch nachts. Sie sind nie allein bei der Jagdausübung! Ansonsten empfehle ich: Genießen Sie lieber den Anblick dieser Tierarten.
An dieser Stelle abschließend eine Bitte an alle Jäger: Da die Datenlage über die oben genannten fünf Tierarten bislang noch sehr dünn ist, kommt es auf jede einzelne Meldung an. Daher bitte jede Sichtung dieser Tierarten dem Verfasser dieser Zeilen mitteilen oder aber an die Naturschutzverwaltung bzw. an die Forstämter. Ansonsten freuen Sie sich einfach über den Anblick dieser Arten in ihrem Revier und sehen sie das Vorkommen dieser Arten als Bereicherung ihres Jagdbezirkes an.
Jörg Burkard – Obmann für Naturschutz