Musterschreiben an Landtagsabgeordnete/LJV hat Stellungnahme eingereicht
am 13. Juli 2022 haben wir Sie zum vorliegenden Entwurf zur neuen Hessischen Jagdverordnung ausführlich über unseren Newsletter informiert.
Eine wesentliche im Entwurf vorgesehene Änderung, bezieht sich auf die Jagd- und Schonzeiten. Demnach soll neben vielen bisher bejagbaren Wildarten vor allem auch das Rebhuhn und auch der Feldhase künftig in Hessen nicht mehr bejagt werden dürfen.
Der LJV Hessen hat nun im Rahmen der Verbändeanhörung mit Unterstützung der Jagdvereine und Hegegemeinschaften eine ausführliche, wissenschaftlich und juristisch fundierte Stellungnahme beim Hessischen Umweltministerium eingereicht. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bestätigt ausdrücklich die Rechtsauffassung des LJV: Die Einschränkungen der Jagdzeiten für die bisher bejagbaren Wildarten, vor allem den Feldhasen und das Rebhuhn wären nicht nur wissenschaftlich nicht begründbar, sondern stellen auch eine verfassungsrechtlich nicht begründbare Einschränkung des Jagdrechts und des Jagdausübungsrechtes dar und verstoßen damit gegen die Eigentumsgarantie.
Musterschreiben an Landtagsabgeordnete
Bitte machen Sie mit!
Damit diese rein ideologisch geprägte Jagdverordnung und damit eine ganzjährige Schonzeit für alle bisher bejagbaren Wildarten vor allem des Feldhasen und des Rebhuhns schon in der Entstehungsphase vermieden werden kann, sollte eine möglichst hohe Anzahl an Vereinsvorsitzenden, Hegegemeinschaftsleitern und Mitgliedern die hessischen Landtagsabgeordneten, Landräte und Bürgermeister kontaktieren. Lassen Sie uns gemeinsam die parlamentarische Sommerpause nutzen, um die Landtagsabgeordneten z. B. auf ihren Sommertouren persönlich im Wahlkreis, per Brief, per E-Mail oder über die sozialen Medien anzusprechen.
Damit dies möglichst einfach und zeitsparend gelingt, haben wir Ihnen ein Musterschreiben vorbereitet, welches Sie einfach herunterladen und in Ihrem Namen an die Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises sowie an die Landräte und Bürgermeister versenden können. Einen Link zu den Kontaktdaten der Wahlkreisbüros finden Sie unten in der Word-Datei.
Der Inhalt des Musterschreibens enthält ebenfalls die wichtigsten Argumente gegen eine Einschränkung der Jagdzeit, die Sie selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch oder einer Diskussion in den sozialen Medien nutzen können.
Zeigen wir dem Hessischen Umweltministerium gemeinsam, dass die Einschränkungen der Jagdzeiten in Hessen nicht hinnehmbar sind. Der LJV hat nun eine Stellungnahme vorlegt und steht mit Parteien in einem engen Austausch, um die Jagdverordnung in dieser Form zu verhindern. Bitte unterstützen Sie uns, denn wir sind von dem Leitsatz ‘Schutz durch nachhaltige Nutzung’ überzeugt. Eine Bejagung der bisher in Hessen bejagbaren Wildarten vor allem von Feldhase und Rebhuhn muss in Hessen möglich bleiben!”
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident des LJV Hessen)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LJV Hessen
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 / 9361-0
Fax.: 06032 / 4255
E-Mail: presse@ljv-hessen.de