Landesförderung aus Mitteln der Jagdabgabe – wichtiger Hinweis für die Durchführung von revierübergreifenden Gesellschaftsjagden der Hegegemeinschaften
Die neue Richtlinie über die Verwendung von Mitteln der Jagdabgabe und die Förderung von Projekten zur Unterstützung des Jagdwesens in Hessen (StAnz Nr. 23/2021, S. 739 ff.) ist zum 01.06.2021 in Kraft getreten.
Die bisher übliche finanzielle Förderung der Hegegemeinschaften mit Pauschalbeträgen ohne Kostennachweise wird es ab dem Haushaltsjahr 2022 nicht mehr geben.
Die Bewilligungsbehörde für die Projektförderung aus Mitteln der Jagdabgabe ist die obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium in Kassel, die bei der Antragstellung auch beratend Ihnen zur Seite steht. Die jagdliche Förderung in Hessen umfasst neun Förderbereiche für Projekte, die der Verwirklichung jagdrechtlicher Zielsetzungen dienen.
Über den nachfolgenden Link zur Internetseite der oberen Jagdbehörde finden Sie alle benötigten Unterlagen rund um die jagdliche Förderung in Hessen:
Die Förderung der revierübergreifenden Jagden erfolgt als Teilfinanzierung mit einem festen Betrag bei Niederwild-Hegegemeinschaften bis zur Höhe von 500,00 Euro / bei Hochwild-Hegegemeinschaften bis zur Höhe von 700,00 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben. Künftig sind die Ausgaben in Höhe der Förderpauschale nachzuweisen. Sind etwaige Ausgaben nicht zu belegen, erfolgt auch keine Förderung mehr.
Frank Leinberger
Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss
Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Ordnungsangelegenheiten
Sachgebiet untere Jagd- und Fischereibehörde
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: +49 6641 977-140
E-Mail: frank.leinberger@vogelsbergkreis.de