Hessische Jagdverordnung: CDU-Abgeordnete informierten über aktuellen
Verhandlungsstand in Allendorf/Eder

Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,

die CDU-Landtagsabgeordneten Claudia Ravensburg und Jan-Wilhelm Pohlmann aus dem Wahlkreis Waldeck-Frankenberg hatten am Freitag, 7. Oktober 2022, zu einem öffentlichen jagdpolitischen Gespräch in das Bürgerhaus Allendorf/Eder eingeladen, an dem Pressesprecher Markus Stifter für den LJV Hessen teilgenommen hat. Nach einer kurzen Begrüßung der beiden Abgeordneten berichtete der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Ruhl, informell über den aktuellen Verhandlungsstand zum Entwurf der geplanten Jagdverordnung.

Die nachfolgenden Einigungen seien im Rahmen von Gesprächen zwischen den Koalitionspartnern CDU und Bündnis 90/Die Grünen erzielt worden. Allerdings bestünden seitens des HMUKLV noch juristische Bedenken, ob hinsichtlich der Jagdzeiten für den Feldhasen und das Rebhuhn und dem damit verbundenen Monitoring eine Änderung des Hessischen Jagdgesetzes notwendig werden könnte. Verhandlungsstand CDU – Bündnis 90/Die Grünen – wie in Allendorf/Eder mitgeteilt:

  • Bei der Bejagung des Feldhasen soll es bei der bisherigen Regelung bleiben. Ein Abschöpfen soll im Rahmen des Zuwachses möglich sein.
  • In der Zeit vom 16.09.-31.10. soll das Rebhuhn nach vorheriger Anzeige bei der UJB bejagt werden dürfen. Voraussetzung: Mindestens drei Brutpaare bei der Frühjahrszählung, Steigerung des Herbstbesatzes um 250 %, dann kann die Hälfte des Zuwachses bejagt werden.
  • Das Blässhuhn soll ebenfalls wieder eine Jagdzeit erhalten.
  • Die Jagdzeiten von Rabenkrähen und der Nilgans sollen bis zum 15.01. erweitert werden.
  • Schießleistung bei der Jägerprüfung: Es soll eine Mindestanzahl von 16 Ringen notwendig sein, um die Schießprüfung zu bestehen. Bei der theoretischen Prüfung sollen 20 MultipleChoice-Fragen jeweils mit einem Punkt bewertet werden, fünf zusätzliche Freitextfragen sollen mit gesamt 15 Punkten (jeweils bis zu drei Punkten) bewertet werden. Zum Bestehen der Prüfung sollen nach aktuellem Stand der Verhandlungen insgesamt 28 Punkte nötig sein.
  • Die Formulierung im Entwurf der HJagdV zum Bereich der Hegegemeinschaften soll nicht wesentlich verändert werden. Die Aufgaben der Hegegemeinschaften sollen präzisiert werden, dazu werde das HMUKLV eine Mustersatzung erstellen und diese als Empfehlung herausgeben.
  • Für die Kontrolle von Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmelder soll künftig eine tägliche Überprüfung, morgens zwischen 5.00 Uhr und 9.00 Uhr, in der HJagdV verankert werden.

Die CDU geht davon aus, dass die Veröffentlichung der Jagdverordnung zeitnah noch im Oktober erfolgt. Mehr Informationen liegen dem Vorstand des LJV-Hessen einschließlich seines Präsidenten bis heute nicht vor. LJV-Präsident Prof. Dr. Ellenberger hat sich deshalb am 10. Oktober 2022 schriftlich an den hessischen Ministerpräsidenten Rhein gewendet und um zeitnahe Übersendung eines Entwurfstextes zwecks Information der LJV-Mitgliedsvereine gebeten sowie sein Befremden über die Ansicht des HMUKLV zu einer etwaigen notwendigen Änderung des Hessischen Jagdgesetzes wegen des Monitorings zum Ausdruck gebracht. Ferner hat er Ministerpräsident Rhein um weitere Unterstützung gebeten. Er hat u.a. darauf hingewiesen, dass die Feststellung der Besätze und des Zuwachses – in Übereinstimmung mit der Ehrenamtsförderung der Hessischen Verfassung – den Jägern in ihren Revieren obliegt.

Die Vorsitzenden der Hessischen Jagdvereine werden zeitnah zu einer außerordentlichen Bezirksversammlung eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Alexander Michel

Geschäftsführer