In den letzten Tagen erreichten uns vermehrt Anfragen von Hegegemeinschaften (HG) in Bezug auf die Förderung von HG, welche bisher mit einem Pauschalbetrag, ohne nähere Spezifizierungen, erfolgte.

Folgend die wichtigsten Informationen in Kürze:

Neu ist, dass nunmehr die Ausgaben (mindestens) in Höhe der jeweiligen Förderpauschale nachgewiesen werden müssen. Einige HG haben bereits gegenüber der Jagdbehörde geäußert, dass die derzeitigen Regelungen wenig praxistauglich sind, das Engagement des Ehrenamtes nicht positiv beeinflussen und auch die ASP-Prävention nicht honorieren.

Auch der LJV hat sich dahingehend nochmals mit dem HUMKLV in Verbindung gesetzt. Als HG kann man sich im Weiteren nur an den in der Förderrichtlinie genannten Beispielen orientieren. Man sollte sich dabei nicht scheuen, sämtliche Vorgänge in Ansatz zu bringen, die in einer HG angefallen sind.

Die zu beachtende Abgabefrist für Förderanträge einer HG ist auf den 01. Mai eines jeden Jahres terminiert.

Die zuständige Behörde muss dann entsprechend prüfen und ggf. begründen, warum sie einzelne Tatbestände nicht anerkennt. Einen allgemeinen Katalog kann man dazu vorab nicht erstellen, da die HG auch oftmals unterschiedlich organisiert sind.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie uns über abgelehnte oder gestattete Förderanträge, sowie weitere Schreiben Ihrer HG an die Behörde, informieren.

Danach wäre es zumindest möglich, eine Liste mit Beispielen der Anerkennung/Ablehnungen zu erstellen und für weitere HG zugänglich zu machen.

Den ausführlichen Wortlaut der Förderrichtlinie als Download (PDF) finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LJV Hessen

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher

Am Römerkastell 9
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