Drohneneinsatz zur Kitzrettung in Schutzgebieten- Jetzt in ganz Hessen möglich!

Nachdem der RP Darmstadt und der RP Kassel bereits eine Allgemeinverfügung zur zulässigen Befliegung von Schutzgebieten mit Wärmebilddrohnen zum Zwecke der Kitzrettung veröffentlicht haben, ist nun auch das RP Gießen nachgezogen. Der LJV Hessen begrüßt die Initiative und bedankt sich bei den drei Regierungspräsidien für die unbürokratische und praxisnahe Lösung.

Die Staatsanzeiger mit den veröffentlichten Allgemeinverfügungen Ihres RP´s finden Sie hier. Bitte beachten Sie die jeweiligen Nebenbestimmungen und die unterschiedlichen Geltungszeiträume. Die Einsätze in Schutzgebieten sind zudem vorher dem zuständigen Forstamt oder dem Amt für den ländlichen Raum anzukündigen.

Landesjagdverband Hessen e.V.

Am Römerkastell 9

61216 Bad Nauheim

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