Die Förderung des Jagdgebrauchshundewesens ist in vielen Satzungen unserer Jagdvereine als Aufgabe definiert. Dort kann man lesen, dass die Mitgliedsjäger für die Führung und Haltung guter Jagdgebrauchshunde gefördert werden. Weiterhin sollen die Mitglieder in kynologischen Fragen, sowie über Haltung und Führung von Jagdgebrauchshunden beraten und unterstützt werden. Warum ist es wichtig, das Jagdgebrauchshundewesen zu fördern? Die Antwort ist einfach. Jeder waidgerechte Jäger wird bei der Ausübung seiner jagdlichen Aktivitäten einen brauchbaren Jagdhund benötigen, ob als Revierinhaber, um wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Jagdhund für sein Revier zu melden, oder schlichtweg zur Durchführung einer Nachsuche. Nach § 28 Abs.1 des Hessischen Jagdgesetzes sind bei der Such-, Drück-, und Treibjagd, bei jeder Jagd auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche, jeweils brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
Allerdings ist das Jagen mit einem Jagdhund nicht nur Pflicht oder Bedarf. Vielmehr ist es eine große Freude und Bereicherung, gemeinsam mit seinem treuen Jagdgefährten viele schöne Jagderlebnisse zu erleben und zu meistern. Die Arbeit und das Jagen mit dem Hund sind eine Herzenssache! Ein geläufiger Spruch lautet: „Es tut dem Menschen gut, mit dem Hund umzugehen“. Ob es dem Hund dabei in allen Fällen ebenso gut geht, wage ich zu bezweifeln. Mir fällt da doch so manche „Paarung“ Mensch und Hund ein, wo offensichtlich Herrchen oder Frauchen den vierbeinigen Liebling umsorgten, hegten, pflegten und damit soziale Bedürfnisse ziemlich einseitig befriedigten. Der Partner, Hund, erträgt, manches Mal sogar unter Leiden und Opfern, diese gut gemeinte Fürsorge und ist sogar in der Lage, es dem Menschen durch Anhänglichkeit und Zuneigung ziemlich selbstlos zu danken. Trotz des Wunsches einen Jagdhund zu führen, scheuen viele Jäger den Aufwand, diesen selbst auszubilden. Die Ausbildung erfordert doch viel Zeit, Geduld und letztlich auch jagdliche Erfahrung. Ein Investment, an dem aber kein Weg vorbeiführt, wenn ein Jagdhund den Jäger optimal unterstützen und die Jagdausübung positiv bereichern soll.
Gemäß § 28 Abs.3 Hessisches Jagdgesetz gilt die Ausbildung von Jagdhunden außerhalb befriedeter Bezirke durch Jagdscheininhaber im Hinblick auf Gebrauchs-, Brauchbarkeits- und Zuchtprüfungen sowie die Ablegung der Prüfung als Jagdausübung. Somit bedarf es der Erlaubnis des zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Jagdhundeausbildung und -prüfungen sind von Ausnahmen abgesehen, während der Jagd oder unter jagdlichen Bedingungen in der Natur durchzuführen. Dabei sollte das Gebot der Jagdgebrauchshundearbeit, schonend mit Wald, Feld und Flur sowie der freilebenden Tierwelt umzugehen, stets Berücksichtigung finden.
Wenn man in der heutigen Zeit von Ausbildung und Förderung im Jagdgebrauchshundewesen mit Vereinen und deren Vorstände spricht, hört man oftmals das Wort „Vereinsmüdigkeit“. Liegt es an den Vereinen, dass es heute weniger Hundeführer gibt? Oder liegt es daran, dass ein Verein seine Aufgabe nicht mehr darin sieht, den brauchbaren Jagdhund für eine waidgerechte Jagdausübung bereitzustellen? Das zu beobachtende Phänomen der Vereinsmüdigkeit findet man auch in anderen Bereichen der Vereinswelt und es führt unweigerlichzu einem Schwund von Vereinsmitgliedern. Ein sehr interessanter Weg für unsere Hundeführer ist die Weiterbildung und das Führen eines Hundes nach den Regeln des Jagdgebrauchshundeverbandes. Nach erfolgreichem Ablegen der Verbandsjugendprüfung, der Herbstzuchtprüfung im ersten Ausbildungsjahr und dem Bestehen der Verbandsgebrauchsprüfung im zweiten Ausbildungsjahr hat man die Meisterprüfung für seinen Jagdhund bestanden. Der Hundeführer hat nun einen Jagdgefährten für alle Belange des jagdlichen Alltags an seiner Seite. Weiterhin hat der Hundeführer jetzt die Möglichkeit, alle Fortbildungs-Lehrgänge des JGHV mit dem Ziel der Abschlussprüfung zum Verbandsrichter im Jagdgebrauchshundeverband zu besuchen. Eine sehr interessante Aufgabe für einen waidgerechten Jäger.
Der Jagdgebrauchshundeverband ist jetzt 120 Jahre alt. Er hat zwei Weltkriege und eine Welt-Wirtschaftskrise überstanden. Auch aus der Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland vor 30 Jahren ist der Verband gestärkt hervorgegangen. Doch dann kam der Corona-Virus: „Die Welt steht still“. Der traditionelle Verbandstag bei uns in Fulda musste im Jahr 2020 abgesagt werden. Ebenso auch im Jahr 2021 wird er nicht stattfinden! Die Hundeprüfungen im Frühjahr 2020 wurden abgesagt und es fanden keine Fortbildungsveranstaltungen statt. Wie soll es weitergehen? Wir machen weiter, denn Jagd ohne Hund ist Schund!
Helmut Odenwald – Landeshundeobmann Landesjagdverband Hessen