Brauchbarkeitsprüfung in Hessen

Möchte man einen brauchbaren Jagdhund an seiner Seite wissen, gibt es hierzu grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

– Die Verbandsprüfungen des Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) bzw. die Prüfungen der ihm angeschlossenen Zuchtvereine (Deutscher Teckel Klub, Verein Hirschmann, Verein Dachsbracke um nur einige zu nennen).

– Die Brauchbarkeitsprüfungen der Bundesländer, basierend auf gesetzlicher Grundlage – also dem Bundesjagdgesetz.

Die Verbandsprüfungen sind in Anlagen-, Zucht- und Leistungsprüfungen, sollen also nicht nur die Leistung des Hundes abfragen, sondern auch seinen Zuchtwert bestimmen. Diese Prüfungen werden vom JGHV bzw. den angeschlossenen Vereinen durchgeführt.

Die Brauchbarkeitsprüfung (in manchen Bundesländern auch Jagdeignungsprüfung genannt) hingegen geht es in erster Linie um die Feststellung der Brauchbarkeit eines Jagdhundes für den praktischen Jagdeinsatz und nicht um zuchtrelevante Feststellungen. Diese Prüfungen werden vom jeweiligen Landesjagdverband durchgeführt, bzw. von diesem an die regionalen Jagdvereine übertragen. Die Brauchbarkeitsprüfungen müssen außerdem im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes veröffentlicht werden. In Hessen wäre das die Zeitschrift Hessenjäger, die jedes Vereinsmitglied automatisch erhält.

In diesem Beitrag wollen wir uns die Brauchbarkeitsprüfung am Beispiel Hessen einmal anschauen und erste Fragen von zukünftigen Hundeführern beantworten.

Die Anforderungen der Brauchbarkeitsprüfung (BP) Hessen wird in der Brauchbarkeitsprüfungsordnung festgehalten, welche man unter folgendem Link herunterladen kann:

https://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2019/07/BPO-Endfassung.pdf

Zulassung

Zugelassen zur BP sind grundsätzliche alle Jagdhunde, die eine Ahnentafel besitzen und somit im Zuchtbuch eines dem JGHV angehörenden Zuchtvereins eingetragen sind.

Allerdings gibt es ja auch Jagdhunde aus Verpaarungen, die keine „JGHV Papiere“ besitzen, weshalb auch Jagdhunde zur BP zugelassen werden können, die eine von der FCI anerkannte Ahnentafel besitzen und deren Rasse im JGHV vertreten ist oder zumindest eine Prüfungszulassung im JGHV besitzt.

Und zu guter Letzt gibt es noch die Jagdhunde ohne jegliche Papiere, welche nur zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie dem Phänotyp einer vom JGHV vertretenen Rasse entsprechen und – und dies ist wichtig – entweder eine Registrierbescheinigung besitzen, die vom entsprechenden Zuchtverein ausgestellt wird oder als direkte Nachkommen (die so genannte F 1-Generation) aus einer

Verpaarung stammen, deren Elterntiere beide Jagdgebrauchshunde mit Ahnentafel und Zuchtbuch beim JGHV sind.

Die Module

Die BP unterteilt sich in verschiedene Module:

– Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild)

– Wasserarbeit auf der Schwimmspur von Stockenten im Rahmen der Ausbildung, Prüfung oder bei der Jagdausübung

– Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild

– Brauchbarkeit für die Stöberarbeit

– Brauchbarkeit für die Bauarbeit

Diese Module sind teilweise in ihrer Beschreibung recht umfangreich, weshalb ich hier nur empfehlen kann, die oben Verlinkte Prüfungsordnung zu studieren, um die für das Gespann passenden Module zu finden.

Wichtig ist hier zu erwähnen, dass zu jedem dieser Module als zwei Grundfächer immer der Gehorsam mit den Teilfächern Allgemeiner Gehorsam, Verhalten auf dem Stand sowie die Leinenführigkeit und das Grundfach Schussfestigkeit gehören. Die Grundfächer werden vor dem eigentlichen Modul geprüft. Dies ist ein wichtiger Punkt, denn werden die Grundfächer nicht bestanden, wird das Gespann von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.

Man sollte jetzt aber keine Angst vor den Grundfächern haben, denn diese sind im Grunde nur Dinge, die wir auf der Jagd von unserem Hund sowieso verlangen und hören sich schlimmer an, als sie sind.

Das Fach Gehorsam ist wie erwähnt unterteilt in drei Unterpunkte. Diese drei Unterpunkte werden also als ein Grundfach gewertet; der Hund muss also in den Teilfächern insgesamt genügend Gehorsam erbringen.

Allgemeiner Gehorsam

In diesem Teilfach wird der Hund geschnallt und einige Minuten laufen gelassen. Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen muss der Hund seinem Hundeführer Folge leisten und darf sich sodann nicht mehr ohne Kommando von ihm entfernen. In diesem Teilfach wird auch die Schussfestigkeit geprüft, indem der Hundeführer zwei Schrotschüsse im Abstand von ca. 30 Sekunden abgibt, während der Hund ca. 30-40 m von ihm entfernt ist. Der Hund darf dabei keine Angst zeigen, soll sich anschließend abrufen und anleinen lassen. Kommt der Hund selbstständig zum Führer zurück ist dies kein Mangel, sofern der Hund sich anschließend wieder vom Führer löst und sicheren Appell zeigt.

Verhalten auf dem Stand

Bei diesem Teilfach wird ein improvisiertes Treiben veranstaltet. Der Hund ist angeleint und wird neben seinem Führer abgesetzt oder abgelegt. Sodann muss von jedem Hundeführer mind. ein Schuss abgegeben werden. Die Hunde haben sich während des gesamten Treibens ruhig zu verhalten, dürfen also nicht Laut geben oder winseln etc. Bei Abgabe des Schrotschusses darf der Hund nicht an der Leine reißen.

Leinenführigkeit

Die Leinenführigkeit wird häufig im Bestand geprüft. Hier ist es wichtig, dass der Hund mit durchhängender Leine und möglichst ohne weiteres Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß des Hundeführers geht. Sodann geht das Gespann zusammen durch den Bestand und auch dicht an Bäumen vorbei. Der Hund soll dabei nicht an der Leine ziehen und seinem Führer beim Umgehen von Bäumen nicht behindern.

Schussfestigkeit

Die Schussfestigkeit wird, wie bereits erwähnt, in den Teilfächern Allgemeiner Gehorsam sowie Verhalten auf dem Stand geprüft. Bei der Schussfestigkeit gibt es drei Ausprägungen:

1. Schussfest: Der Hund zeigt sich vom Schrotschuss nicht beeindruckt.

2. Schussempfindlich: Der Hund lässt sich vom Schrotschuss einschüchtern, zeigt aber nach kurzer Zeit wieder Gehorsam.

3. Schussscheu: Der Hund flieht oder verweigert die weitere Arbeit bzw. die Kommandos des Führers.

Das Fach Schussfestigkeit bestehen können nur Hunde, die schussfest oder nur leicht schussempfindlich sind. Stark schussempfindliche Hunde, bei welchen die Einschüchterung also längere Zeit anhält, und schussscheue Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschließen.

Warum überhaupt die Brauchbarkeitsprüfung machen?

Nachdem wir die verschiedenen Module und vor allem die Grundfächer im speziellen betrachtet haben, kommt schnell die Frage auf: Und wozu das Ganze? Man könnte beispielsweise auch einfach die Verbandsgebrauchsprüfung oder Gebrauchsprüfung absolvieren. Das stimmt vollkommen, allerdings gibt es bei diesen Prüfungen viele Fächer, die man vielleicht nicht braucht, z.B. Wasserarbeit, weil man in meinem Revier gar keine Wasserflächen habt, oder mit seinem Teckel die Baujagd nicht ausüben möchte. Man kann mit der Brauchbarkeitsprüfung also seinen Hund so abrichten und prüfen lassen, wie es den eigenen Bedürfnissen und Gegebenheiten im Revier entspricht. Außerdem eignet sich solch eine Brauchbarkeitsprüfung auch immer gut als Generalprobe vor einer anstehenden Prüfung des JGHV.

Natürlich gibt es auch Nachteile gegenüber einer Verbandsprüfung des JGHV bzw. eines seiner Vereine: Die Prüfungen sind nicht bundesweit, sondern nur länderweit geregelt. Man erhält mit der Brauchbarkeitsprüfung also einen brauchbaren Jagdhund nur in dem Bundesland, in dem die Prüfung abgelegt wurde und muss etwaige Module nachholen, um in einem anderen Bundesland mit seinem Hund zu arbeiten.

Dennoch ist die Brauchbarkeitsprüfung eine gute Alternative, wenn man beispielsweise keine Zeit für die Verbandsprüfungen hat oder manche Prüfungsinhalte mangels Möglichkeiten im eigenen Revier nicht in Frage kommen

Zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung macht es Sinn, bei der örtlichen Jägerschaft nach Übungstagen bzw. -lehrgängen zu fragen. Der J.G.V. Rhön-Vogelsberg bietet einen solchen Hundeführerkurs jährlich mit dem Ziel an, die Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild sowie für die Stöberarbeit zu erlangen. In der Gruppe, unterstützt von erfahrenen Hundeführern, übt es sich leichter und die Hunde gewöhnen sich so an neue Situationen, andere Hunde sowie unbekannte Orte.

Viel Erfolg bei der Ausbildung und der darauffolgenden Prüfung,

Michael Vogel

Nächste Brauchbarkeitsprüfung des Vereines

  • Termin: 16.07.2022
  • Ort: Gieseler Forst