Auswirkungen der neuen Hessischen Jagdverordnung

An drei Informationsabenden (27.02. in Lich, 28.02. in Stockstadt und am 02.03.203 in Malsfeld) informierte der Landesjagdverband Hessen die Vertreter der Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften zu den Auswirkungen der neuen Hessischen Jagdverordnung auf die hessischen Hegegemeinschaften sowie zur Förderung der Hegegemeinschaften aus der Jagdabgabe und der aktuellen „Flächendeckenden Erfassung“ der Wildbestände. Mit rund 150 Teilnehmern waren die Veranstaltungen sehr gut besucht.

Die LJV-Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann und Dieter Mackenrodt legten gemeinsam mit LJV-Geschäftsführer Alexander Michel und Naturschutzreferentin Dr. Nadine Stöveken ausführlich und anhand einer PowerPoint-Präsentation dar, dass Hegegemeinschaften in Hessen auch nach Erlass der neuen Jagdverordnung wie bisher zu gründen sind und bereits bestehende Hegegemeinschaften weiterhin Bestand haben. Der Gesetzgeber schreibt die Bildung von Hegegemeinschaften in § 9 Hessisches Jagdgesetz explizit vor. Außerdem haben die Hegegemeinschaften weiterhin die ihnen gesetzlich (§§ 21, 26, 26a, 26b, 27 und 30 Hessisches Jagdgesetz) übertragenen Aufgaben. Die neue hessische Jagdverordnung habe daran nichts geändert, so LJV-Geschäftsführer Alexander Michel.

Weiterhin informierte der Landesjagdverband Hessen schwerpunktbezogen auf Hegegemeinschaften zur Förderung aus der Jagdabgabe. Auch diese ist trotz der bürokratischen Förderrichtlinie weiterhin möglich. Das wurde anhand von Beispielen aus der Praxis anschaulich erläutert.

Schließlich informierte der Landesjagdverband Hessen zum ureigenen Monitoring der Jägerschaft im Rahmen des vom Deutschen Jagdverband und den Landesjagdverbänden betriebenen Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands, kurz WILD. Über die aktuell laufende „Flächendeckende Erfassung“ werden bundesweit die Vorkommen und Besatzdichten des Nieder- und Schalenwildes, sowie z. B. die Ausbreitung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria gesammelt. Diese Daten liefern – wie nun im aktuellen Beispiel bei der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung – wichtige Argumente, um ideologischen Forderungen wie z. B. nach einer ganzjährigen Schonzeit für Feldhase und Rebhuhn entgegenzuwirken. Deshalb bittet der Landesjagdverband alle Jagdausübungsberechtigten in Hessen sich an der FE2023 zu beteiligen. Die Daten können ganz einfach auch über mobile Endgeräte an den Landesjagdverband übermittelt werden. Alle Informationen sind unter ljv-hessen.de/wildtiererfassung/ zu finden.

Der Landesjagverband dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das große Interesse.

Download: Präsentation Hegegemeinschaften

Mit freundlichen Grüßen

Ihr LJV Hessen

Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher

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