Ab in die Tonne! Jagdgesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz sorgt für großen Protest in der Jägerschaft
die Landesregierung in Rheinland-Pfalz (Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP), die sich im Mai 2021 selbst als „Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen“ bezeichnete, hat kürzlich einen Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz vorgelegt. Mitte 2024 soll dieser dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet werden, so dass mit einem Inkrafttreten zum Jagdjahr 2025 gerechnet wird.
Der Justiziar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz und DJV-Schatzmeister, Klaus Nieding, führt dazu in einem Artikel des Verbandsmagazins „Jagd und Jäger in Rheinland-Pfalz“ aus:
„Die schlimmsten Befürchtungen des LJV (Anm. der Redaktion Rheinland-Pfalz) wurden massiv übertroffen. Der Gesetzentwurf betrachtet die Jäger noch nur als Dienstleister und Erfüllungsgehilfen. Man will Hand an das bewährte Reviersystem legen und Grundstückseigentümer kostenlos mit jagen lassen. Dam- und Muffelwild sollen außerhalb von Duldungsbezirken ohne reguläre Jagdzeit bekämpft und ausgerottet werden, die Baujagd am Naturbau wird faktisch abgeschafft. Die Fallenjagd wird erheblich eingeschränkt. Dafür sollen die Jägerinnen und Jäger gesetzlich zur Kitzrettung und zum Wildtiermonitoring verpflichtet werden. Ein starkes Stück!“
Es gilt, mit vereinten Kräften gegen weitere Vorstöße aus anderen Bundesländern und weitere Einschränkungen der Jagd zur protestieren, um einen solchen Frontalangriff auch auf andere Bundesländer zu verhindern.
Der Landesjagdverband Hessen unterstützt den benachbarten LJV Rheinland-Pfalz bei seiner Protestaktion und hat sich an der Sonderdelegiertentagung am 18. August 2023 in Neuwied mit einem Statement eingebracht. LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann fand unter der Überschrift „Wehret den Anfängen eines demokratie- und gesellschaftsfeindlichen Staatsverständnisses“ klare Worte:
„Der in Rheinland-Pfalz aktuell vorliegende Gesetzentwurf eines von den Regelungen des Bundesjagdgesetzes stark abweichenden Landesjagdgesetzes legt in wesentlichen Punkten Zeugnis ab von einer gesellschaftsfeindlichen Denke des Staatsapparats. Der Entwurf ist, neben von zum Teil bedauernswerten inneren Widersprüchen, gespickt mit offenen und versteckten Angriffen nicht nur auf die Selbstverantwortung der Jägerschaft selbst, sondern auch auf den Tierschutz, den Artenschutz und aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen. Da helfen auch keine Zugeständnisse in Sachen Rotwildmanagement oder Digitalisierung (um im Bild zu bleiben: einen völlig versalzenen Rehrücken kann man mit Puderzucker nicht mehr retten!).
Nicht nur mit der faktischen Aushöhlung des bewährten Reviersystems bis zur Unkenntlichkeit werden in dem Entwurf Selbstverantwortung und Kompetenz einer gesellschaftlichen Gruppe, hier der Jägerschaft – und bei genauem Hinsehen sogar auch der Jagdrechtsinhaber – in Frage gestellt und weitgehend durch staatliches Regiment ersetzt.
Was z.B. ist denn gemeint mit der in § 5 (3) Nr. 2 formulierten Hegeverpflichtung, „bei der Feststellung der durch die Lebensweise des Wildes verursachten Einwirkungen auf dessen natürliche Lebensgrundlagen“ mitzuwirken? Dass (zu viel) Wild erst den Wald auffrisst und sich dadurch selbst seiner Lebensgrundlagen beraubt? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Wer aber glaubt, die unbestritten im gesellschaftlichen Kontext stehenden Zielkonflikte gerade in der zukunftsorientierten Nutzung und Erhaltung unserer Kulturlandschaft ausschließlich mit sanktionsbewehrten Ver- und Geboten unter der Rigide staatlicher Regelungswut lösen zu wollen – oder wer gar glaubt, dies auch zu können –, stellt Kompetenzen und freiwilliges Engagement der Zivilgesellschaft insgesamt in Frage und sägt gleichzeitig an den Grundpfeilern eines demokratischen Selbstverständnisses des Staates.
Schon A. Lincoln wird mit der Aussage zitiert: „Ich möchte nicht ein Sklave, aber auch nicht dessen Herr sein. Das ist meine Idee von Demokratie.“
Der LJV Hessen wird den LJV RLP bei der Verhinderung dieses Gesetzesvorhabens mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Wehret den Anfängen!“
Weitere Informationen finden Sie auf den Sonderseiten des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz:
Im dortigen Online-Shop können Sie adressierte unfrankierte Protest-Postkarten „Finger weg vom Jagdgesetz“ bestellen und diese an das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz richten. 7 Postkarten kosten 1,50 Euro.
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Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Markus Stifter, Pressesprecher